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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 - Eine allfällige lange Verfahrensdauer vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts kann keinen unverhältnismäßigen Nachteil durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG darstellen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006120005.A02Im RIS seit
24.10.2006