RS Vwgh 2006/8/9 AW 2006/12/0005

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Veröffentlicht am 09.08.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 - Eine allfällige lange Verfahrensdauer vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts kann keinen unverhältnismäßigen Nachteil durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG darstellen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006120005.A02

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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