RS Vwgh 2006/8/9 AW 2006/12/0005

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Veröffentlicht am 09.08.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Bindung der Arbeitskapazitäten des Beschwerdeführers durch die Erlassung des angefochtenen Bescheides kann keinen unverhältnismäßigen Nachteil durch den Vollzug dieses Bescheides im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG darstellen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006120005.A01

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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