Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Bindung der Arbeitskapazitäten des Beschwerdeführers durch die Erlassung des angefochtenen Bescheides kann keinen unverhältnismäßigen Nachteil durch den Vollzug dieses Bescheides im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG darstellen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006120005.A01Im RIS seit
24.10.2006