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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §60;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufenthaltsverbot - Der Beschwerdeführer wurde unstrittig wegen Vergewaltigung zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Im Hinblick auf die aus der zugrundeliegenden Straftat ableitbare große Gefährdung öffentlicher Interessen durch den weiteren Inlandsaufenthalt des Beschwerdeführers stehen der Gewährung von aufschiebender Wirkung zwingende öffentliche Interessen im Sinn von § 30 Abs. 2 VwGG entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006180159.A01Im RIS seit
24.10.2006Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009