RS Vwgh 2006/8/11 2005/02/0290

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Veröffentlicht am 11.08.2006
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen des vorgesehenen Tests verhindert, ist darin zu erblicken, dass der Bf in Kenntnis des Umstandes, dass die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt im Krankenhaus durchgeführt werden sollte, dieses unbestrittenermaßen ohne Rückfrage verlassen hat.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005020290.X01

Im RIS seit

02.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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