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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
NAG 2005 §21 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versagung einer Niederlassungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für den Aufenthaltszweck "Familieneigenschaft, § 20 Abs. 1 FrG" gemäß § 21 Abs. 1 NAG abgewiesen. Die belangte Behörde führte im angefochtenen Bescheid aus, dass die Voraussetzungen des § 74 NAG nicht vorgelegen seien. Da dieser Antrag (von der Beschwerdeführerin nicht in Zweifel gezogen) als "Erstantrag" zu werten ist und der Beschwerdeführerin gemäß § 74 NAG ohne amtswegige Zulassung der Behörde auch kein Recht auf Inlandsantragstellung zusteht, bewirkt der angefochtene Bescheid keine Änderung ihrer Rechtsposition. Er ist einem Vollzug iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich (Hinweis B 21. Juli 2006, AW 2006/18/0167), weshalb dem Aufschiebungsbegehren nicht stattgegeben werden konnte.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006180195.A01Im RIS seit
24.10.2006