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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, dass die vom Fremden, einem türkischen Staatsangehörigen, geltend gemachte Bedrohungslage wegen "Blutrache" keinen Zusammenhang mit einem Konventionsgrund erkennen lasse. Vielmehr wäre insoweit - auch diesbezüglich anders als im Erkenntnis vom 8. Juni 2000, Zl. 2000/20/0141, der dortige Beschwerdeführer hatte selbst die zur "Blutrache" Anlass gebende Tötung begangen - eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe "Familie" in Betracht zu ziehen gewesen (vgl. dazu die hg. Erkenntnisse vom 17. September 2003, Zl. 2000/20/0137, und vom 26. Februar 2002, Zl. 2000/20/0517).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006010251.X01Im RIS seit
06.12.2006