RS Vwgh 2006/8/22 2005/01/0718

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Veröffentlicht am 22.08.2006
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57 Abs1;
MRK Art3;

Rechtssatz

Der unabhängige Bundesasylsenat hat seine Einschätzung, eine Gefährdung im Sinne des § 57 Abs. 1 FrG liege im Falle des Fremden nicht vor, obwohl dieser - seinem Vorbringen zufolge - bei Rückkehr nach Ghana mit einer Verurteilung und neuerlichen Inhaftierung rechnen müsse, auf keine Feststellungen zur Lage in Ghana, insbesondere zu den dortigen Haftbedingungen (vgl. dazu jüngst das hg. Erkenntnis vom 8. Juni 2006, Zl. 2006/01/0084), gestützt. Ohne Auseinandersetzung mit dieser Frage lässt sich aber nicht beurteilen, ob eine Abschiebung des Fremden in den Herkunftsstaat gegen Art. 3 EMRK verstößt und damit unzulässig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005010718.X01

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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