RS Vwgh 2006/8/22 2005/01/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.2006
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

MRK Art8 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/01/0514 E 23. Februar 2006 RS 1 (hier nur erster bis dritter Satz)

Stammrechtssatz

Gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 StbG ist maßgebend, ob das Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, insbesondere von ihm begangene strafrechtliche Delikte, den Schluss rechtfertigt, der Betreffende werde auch in Zukunft wesentliche, zum Schutz vor Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung - oder andere in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannte Rechtsgüter - erlassene Vorschriften missachten (Hinweis E 30. August 2005, 2004/01/0444). Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit fallen bei der gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 StbG zu treffenden Prognose besonders ins Gewicht (Hinweis E 13. Dezember 2005, 2003/01/0570). Im Allgemeinen ist nach derartigen Straftaten ein ausreichend langer Zeitraum des Wohlverhaltens erforderlich, um eine positive Prognose im Sinn des § 10 Abs. 1 Z 6 StbG gerechtfertigt erscheinen zu lassen (Hinweis E 28. Jänner 2005, 2004/01/0171). Wenn der Fremde darauf verweist, dass seine letzte gerichtliche Verurteilung schon fünf Jahre zurückliege, so ist darauf hinzuweisen, dass er in diesem Zeitraum (im Jahr 2003) wegen des Lenkens eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verwaltungsstrafrechtlich belangt worden ist. Diese Verwaltungsübertretung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als "gravierender Gesetzesbruch" zu werten (Hinweis E 16. Juli 2003, 2002/01/0270). Daran vermag auch der von Fremden angeführte Umstand, er habe die Geburt seines Sohnes gefeiert, was dazu führte, dass er sein Fahrzeug lenkte, nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005010026.X01

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten