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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §16;Rechtssatz
Sollte eine Ersatzzustellung unzulässigerweise erfolgt sein, bedarf es auch ergänzender Feststellungen darüber, ob und bejahendenfalls wann und in welcher Form dem Beschwerdeführer die Lenkerauskunftsersuchen tatsächlich zugekommen sind, um beurteilen zu können, ob allenfalls eine Heilung von Zustellmängeln gemäß § 7 ZustG eingetreten ist. Entscheidend ist dabei, dass die genannten Sendungen dem Beschwerdeführer tatsächlich zugekommen sind und er nicht etwa nur von ihrem Inhalt Kenntnis erlangt hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 27. August 1996, Zl. 96/05/0055, und vom 26. Mai 2000, Zl. 99/02/0112, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005170281.X03Im RIS seit
29.09.2006