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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/21/0100 E 8. September 2005 RS 1 (Hier mit dem Zusatz, dass es auf die Annahme, der Fremde sei nicht gewillt, österreichische Rechtsvorschriften einzuhalten, bei der Frage des Vorliegens eines Sicherungsbedürfnisses iSd § 61 Abs. 1 FrG 1997 nicht ankommt.)Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Anordnung der Schubhaft ist, dass im Entscheidungszeitpunkt mit Recht angenommen werden kann, der Fremde werde sich dem behördlichen Zugriff entziehen oder diesen zumindest wesentlich erschweren (Hinweis 28. Juni 2002, 2002/02/0138; E 21. Dezember 2004, 2004/21/0145).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004210133.X02Im RIS seit
05.10.2006