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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §14a Abs1 Z1 idF 2005/I/101;Rechtssatz
Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen (nunmehr auf Grund des am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen NAG), mit denen ein Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird (vgl. § 8 NAG; sowie Kutscher/Poschalko/Schmalzl, NAG 2006, Seite 8). (Hier: Ein Fall des § 57 iVm § 54 Abs. 1 NAG, in dem ein allfällig erteilter Aufenthaltstitel nur deklarative Wirkung hätte, liegt nicht vor.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006090070.X02Im RIS seit
18.10.2006Zuletzt aktualisiert am
30.07.2010