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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, so liegt ein wesentlicher Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung des Bescheides führt (Hinweis E 24. Juni 2004, 2003/09/0002). (Hier: Der Hinweis, der Sachverständige habe das Vorbringen der Asylwerberin "konkret gewürdigt", ist unzureichend, zumal die Asylwerberin vor der Berufungsverhandlung eine ausführliche schriftliche Stellungnahme eingebracht hat, die im Widerspruch zu dieser Einschätzung stand.)
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBegründung BegründungsmangelBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004200237.X02Im RIS seit
04.10.2006Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014