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41/02 AsylrechtNorm
FrPolG 2005 §65 Abs1;Rechtssatz
Im Falle des Vorliegens eines in § 11 Abs 1 Z 1 NAG 2005 enthaltenen Erteilungshindernisses ist die Fremdenbehörde nicht dazu gehalten, den Ausgang eines Verfahrens über den Antrag des Fremden auf Aufhebung des in Rede stehenden Aufenthaltsverbots abzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180264.X02Im RIS seit
05.10.2006Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009