RS Vwgh 2006/9/7 2006/16/0041

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Veröffentlicht am 07.09.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/16/0068 E 24. April 2002 RS 1 (hier Anfrage des für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Finanzamtes)

Stammrechtssatz

Die Anfrage des für die Erhebung der Gesellschaftsteuer zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern bei einer anderen inländischen Abgabenbehörde stellt eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs. 1 BAO dar (Hinweis E 19. Jänner 1994, 93/16/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006160041.X02

Im RIS seit

13.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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