RS Vwgh 2006/9/7 2006/16/0041

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Veröffentlicht am 07.09.2006
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §209 Abs1;
KVG 1934 §25 Abs1;

Rechtssatz

Bei Gesamtschuldverhältnissen wirken Amtshandlungen gegen alle Gesamtschuldner fristverlängernd (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 2. Juli 1992, Zl. 91/16/0071). Dies gilt auch für lediglich gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Amtshandlungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006160041.X03

Im RIS seit

13.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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