RS Vwgh 2006/9/12 2002/03/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2006
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/03/0045 E 17. Juni 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung der Erfüllung von Verkehrsaufgaben liegt dann vor, wenn ein Verkehrsunternehmer in der Führung seiner Linien einschneidend beeinträchtigt wird, im allgemeinen also dann, wenn er einen, eine wirtschaftliche Betriebsführung sichtlich in Frage stellenden Einnahmenausfall erleidet (Hinweis E 19.12.1984, 84/03/0183, VwSlg 11627 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002030133.X01

Im RIS seit

09.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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