RS Vwgh 2006/9/13 2002/13/0129

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §10 Abs1;

Beachte

Besprechung in: FJ 5/2007, S 184-185;

Rechtssatz

Dem in § 10 Abs. 1 KStG 1966 aufgestellten Erfordernis einer "seit mindestens zwölf Monaten ununterbrochen" bestehenden Beteiligung wird dadurch Rechnung getragen, dass die Beteiligung an dem für die Ermittlung des Einkommens maßgeblichen Bilanzstichtag immer noch besteht. Im Hinblick auf die dem Abgabepflichtigen bei Veräußerung einer Schachtelbeteiligung zukommende Möglichkeit, zur Erhaltung der Schachtelbegünstigung den wirtschaftlichen Übergang der Beteiligung zum Ablauf des Bilanzstichtages zu vereinbaren, teilt der Verwaltungsgerichtshof die von der abgabepflichtigen Partei vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Auslegung der Bestimmung des § 10 Abs. 1 KStG 1966 nicht (Hinweis zum "nahtlosen Übergehen der Schachtelbegünstigung bei Veräußerung der Schachtelbeteiligung" Putschögl/Bauer/Mayr, Die Körperschaftsteuer, Tz. 12 zu § 10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130129.X04

Im RIS seit

09.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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