Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 2005 §60 Abs1;Rechtssatz
Wenn auch die wegen dieser Verwaltungsübertretungen (§ 5 StVO 1960) erlassenen Strafbescheide bereits als getilgt gelten (vgl. § 55 Abs. 1 VStG), so ist das diesen Bestrafungen zu Grunde liegende Fehlverhalten des Fremden für die Prognose im Grund des § 60 Abs. 1 FrPolG 2005 - was zulässig ist (Hinweis E 31. Oktober 2002, 2002/18/0103) - insoweit zu berücksichtigen, als daraus die große Wiederholungsgefahr in Bezug auf das Lenken eines Kfz durch den Fremden in alkoholisiertem Zustand hervorgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180216.X01Im RIS seit
06.10.2006Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009