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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/12/0187 E 14. Dezember 2006Rechtssatz
Gegen den ersten Satz des § 61 Abs. 3 PG 1965 in dem seinem eindeutigen Wortlaut entsprechenden Verständnis bestehen keine gleichheitsrechtlichen Bedenken, zumal es im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers liegt, die Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss auch anders als mit dem letzten ruhegenussfähigen Aktivbezug zu begrenzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006120120.X03Im RIS seit
01.11.2006