RS Vwgh 2006/9/13 2004/13/0128

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §257;
BAO §258 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0028 E 29. Oktober 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Durch den Beitritt zur Berufung, welcher von der Behörde nicht zurückgewiesen wurde, hat der Bf alle Rechte eines Beitretenden gemäß § 257 BAO erworben, ohne dass der Gerichtshof aus Anlass einer Beschwerde gegen den Sachbescheid die Frage der Beitrittsberechtigung zu prüfen hat (Hinweis E 20. Jänner 1993, 90/13/0049).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004130128.X01

Im RIS seit

06.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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