RS Vwgh 2006/9/13 2002/13/0108

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 gewillkürtes Betriebsvermögen nicht berücksichtigt werden darf, entspricht einhelliger Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 4 Abs. 1 EStG 1988, Rz. 99, Doralt, EStG 7. Auflage, § 4 Tz. 43, sowie E vom 18. Dezember 2001, 98/15/0019, und vom 10. April 1997, 94/15/0211). Als notwendiges Betriebsvermögen eines den Betriebsgegenstand der Film- und Videoproduktion aufweisenden Unternehmens kann die Beteiligung an einer Projekten des Golfsports dienenden Kapitalgesellschaft gewiss nicht angesehen werden (Hinweis E 18. September 2003, 2001/15/0008, 0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130108.X04

Im RIS seit

09.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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