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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/12/0056 E 13. September 2006 2006/12/0008 E 13. September 2006Rechtssatz
Die vom Verwaltungsgerichtshof zum Funktionszulagenschema nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides über die Wertigkeit des Arbeitsplatzes ist auf das Stmk. DBR nicht übertragbar: Vorerst einmal findet sich im Stmk. DBR keine dem § 137 Abs. 9 und § 143 Abs. 7 BDG 1979 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 1999, BGBl. I Nr. 127, entsprechende Bestimmung, aus der auf die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides geschlossen werden könnte. Schließlich geben auch die Materialien zum Stmk. DBR im Gegensatz zu den Materialien zum Funktionszulagenschema (vgl. den AB zum Besoldungsreform-Gesetz des Bundes 1707 BlgNR 18. GP 3) keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Landesgesetzgeber von der Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides aus Anlass der Option in das Schema St. ausging.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120180.X02Im RIS seit
25.10.2006Zuletzt aktualisiert am
14.12.2009