RS Vwgh 2006/9/13 2006/18/0255

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §21 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dass § 21 Abs 1 NAG 2005 nur auf nicht oder nicht mehr in Österreich aufhältige Fremde anzuwenden sei, kann dem Gesetz nicht entnommen werden.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006180255.X03

Im RIS seit

06.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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