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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z2;Rechtssatz
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörde den Umstand, dass nach den Bilanzstichtagen der Streitjahre Geschäftsfelder der X-GmbH von neu gegründeten selbständigen Gesellschaften übernommen wurden, nicht als Grund einer Teilwertabschreibung der Beteiligung der abgabepflichtigen GmbH an der X-GmbH anerkannt hat, weil die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich sind (Hinweis E vom 13. Dezember 1995, 92/13/0081) und es im Rahmen der Unternehmensbewertung auch nicht angeht, erkennbare Veränderungen in der Unternehmensstruktur nur in ihren negativen Auswirkungen vorwegzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130129.X02Im RIS seit
09.10.2006