RS Vwgh 2006/9/13 2002/13/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörde den Umstand, dass nach den Bilanzstichtagen der Streitjahre Geschäftsfelder der X-GmbH von neu gegründeten selbständigen Gesellschaften übernommen wurden, nicht als Grund einer Teilwertabschreibung der Beteiligung der abgabepflichtigen GmbH an der X-GmbH anerkannt hat, weil die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich sind (Hinweis E vom 13. Dezember 1995, 92/13/0081) und es im Rahmen der Unternehmensbewertung auch nicht angeht, erkennbare Veränderungen in der Unternehmensstruktur nur in ihren negativen Auswirkungen vorwegzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130129.X02

Im RIS seit

09.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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