RS Vwgh 2006/9/13 2006/12/0054

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1166/65 E 3. Oktober 1967 RS 3

Stammrechtssatz

Die Bindung an eine Rechtsansicht des VwGH seitens der Behörde - aber auch seitens des VwGH - besteht nur in den Fragen zu denen sich der VwGH geäußert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120054.X02

Im RIS seit

02.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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