RS Vwgh 2006/9/13 2002/13/0108

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Wegfall einer betrieblichen Schuld musste zwangsläufig zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens führen, welche die Abgabenbemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 erhöhte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130108.X03

Im RIS seit

09.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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