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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Wegfall einer betrieblichen Schuld musste zwangsläufig zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens führen, welche die Abgabenbemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 erhöhte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130108.X03Im RIS seit
09.10.2006