RS Vwgh 2006/9/13 2003/13/0131

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Solange ein Bescheid über die Abgabenfestsetzung rechtlich besteht, ist auf das die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung bekämpfende Vorbringen nicht im Haftungsverfahren, sondern im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Abgabenbescheides durch ordentliche oder außerordentliche Rechtsmittel einzugehen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130131.X04

Im RIS seit

06.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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