RS Vwgh 2006/9/13 2006/12/0085

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Erweist sich die Normativität des Inhaltes einer Erledigung als zweifelhaft, geben die fehlende Bescheidbezeichnung, die fehlende Gliederung und die Verwendung von Höflichkeitsfloskeln den Ausschlag gegen deren Deutung als Bescheid.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120085.X05

Im RIS seit

01.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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