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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Erweist sich die Normativität des Inhaltes einer Erledigung als zweifelhaft, geben die fehlende Bescheidbezeichnung, die fehlende Gliederung und die Verwendung von Höflichkeitsfloskeln den Ausschlag gegen deren Deutung als Bescheid.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006120085.X05Im RIS seit
01.11.2006