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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs8;Rechtssatz
Dass der Begriff der "Sachleistung" allein nach Maßgabe der Inhalte sozialversicherungsrechtlicher Normen zu verstehen wäre, ist eine Rechtsauffassung, der beizupflichten ist, weil bei Anknüpfung des Abgabenrechtes an Vorschriften anderer Regelungskreise für eine von dem Recht, an das angeknüpft wird, abweichende Begriffsinhaltsdeutung kein Raum ist (Hinweis E 7. Dezember 1994, 93/13/0009, VwSlg 6948 F/1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130115.X01Im RIS seit
20.10.2006