RS Vwgh 2006/9/15 2005/04/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2006
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
16/02 Rundfunk
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
PrivatradioG 2001 §5 Abs2 Z2;
PrivatradioG 2001 §5 Abs3;
PrTV-G 2001 §4 Abs3 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Gegensatz zu den Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 PrivatradioG, die vom Antragsteller nachzuweisen sind, sind die fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms gemäß § 5 Abs. 3 PrivatradioG (nur) glaubhaft zu machen. Die Wortfolge "glaubhaft zu machen" ist dahingehend zu verstehen, dass der Antragsteller die Behörde von der Wahrscheinlichkeit - und nicht etwa von der Richtigkeit - des Vorliegens einer bestimmten Tatsache zu überzeugen hat. Damit ist aber die Pflicht des Antragstellers verbunden, initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht, und diesbezüglich konkrete Umstände anzuführen, die objektive Anhaltspunkte für das Vorliegen dieser Voraussetzungen liefern. Insoweit trifft den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht (vgl. hiezu zu der insoweit vergleichbaren Bestimmung des § 4 Abs. 3 PrTV-G die hg. Erkenntnisse vom 15. September 2004, Zl. 2002/04/0201, und vom selben Tag, Zl. 2002/04/0071). (Hier: Im Hinblick auf die oben angeführte erhöhte Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei der Glaubhaftmachung reicht es (noch) aus, dass die belangte Behörde ihre Entscheidung nur mit "erheblichen Zweifeln" an den finanziellen Voraussetzungen der Beschwerdeführerin für eine Veranstaltung des von ihr beantragten Programms und nicht mit der ausdrücklichen Feststellung, die Beschwerdeführerin habe die Behörde nicht von der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens dieser Voraussetzungen überzeugt, begründet hat.)

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtBegründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040120.X01

Im RIS seit

30.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten