RS Vwgh 2006/9/19 2005/05/0357

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2006
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Index

L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Kärnten
L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 idF 1998/I/158;
AVG §8;
BauO Krnt 1996 §23 Abs3;
BauRallg;

Rechtssatz

Dem Begriff der Einwendung ist die Behauptung einer konkreten Rechtsverletzung immanent. Eine dem Gesetz entsprechende Einwendung liegt also nur dann vor, wenn dem Vorbringen der Partei die Verletzung eines bestimmten Rechtes entnommen werden kann (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2006, Zl. 2004/05/0015). [Hier: Ein Vorbringen, dass "der anrainende Betriebsinhaber (...) ein rechtliches Interesse daran (hat), dass durch faktisches Heranrücken von als Wohnungen genützten Objekten an seine Betriebsanlage seine gewerberechtlichen Befugnisse nicht (zusätzlich) beeinträchtigt werden", stellt keine derartige Einwendung im Rechtssinne dar, weil daraus nicht zu erkennen ist, in welchem durch § 23 Krnt BauO 1996 geschützten subjektivöffentlichen Recht sich die Beschwerdeführerin als Anrainerin (Nachbarin) durch die beabsichtigte Bauführung für verletzt erachtet. Die Beschwerdeführerin hätte im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zur Konkretisierung von auf Immissionsbelastung gestützten Nachbareinwendungen die hg. Erkenntnisse vom 16. April 1998, Zl. 98/05/0047, und vom 3. Juli 2001, Zl. 2000/05/0063, VwSlg 15637 A/2001) vorbringen müssen, welche zulässigen Immissionen von ihrem Gewerbebetrieb ausgehen und durch die heranrückende Verbauung unzulässig werden könnten.]

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungBaurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005050357.X03

Im RIS seit

31.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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