RS Vwgh 2006/9/19 2005/06/0067

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Veröffentlicht am 19.09.2006
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Vlbg 1996 §14 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Vollziehung des § 14 Abs. 3 Vlbg RPG 1996 kommt es zwar grundsätzlich maßgeblich auf die Widmung des Baugrundstückes und damit auf das für diese Widmungskategorie geltende Widmungsmaß (sofern ein solches angenommen werden kann) an, die lärmmäßige Beurteilung gemäß § 14 Abs. 3 Vlbg RPG 1996 hat aber immer auch von dem Istmaß an Lärmimmissionen auszugehen, die sich auf das Baugrundstück auswirken.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060067.X04

Im RIS seit

02.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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