RS Vwgh 2006/9/19 2002/06/0120

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Veröffentlicht am 19.09.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/10 Grundrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §365;
StGG Art5;
VwRallg;

Rechtssatz

Spielbüchler (in Rummel [Hrsg], Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Auflage 2000, Rz 7 zu § 365 ABGB) hält es zumindest bei Liegenschaften im Hinblick auf die Kundbarkeit des Enteignungstatbestandes aus dem Grundbuch für zweifelhaft, ob Dritte die enteignete Sache vor Zweckverwirklichung vom Begünstigten gutgläubig erwerben können (diesem Zweifel folgend Korinek in Korinek/Holoubek [Hrsg], Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Loseblattausgabe, zu Art. 5 StGG, Rz 35, FN 153). Übertragen auf den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass es nicht als selbstverständlich angesehen werden kann, dass der Erwerb der Grundstücksteile durch den Erstmitbeteiligten tatsächlich im guten Glauben erfolgt ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002060120.X05

Im RIS seit

18.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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