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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das im E näher umschriebene "Carport" als offene Garage im Sinne des § 4 Z 27 Stmk BauG zu werten und daher in die Überlegungen hinsichtlich der Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes zum Nachbargrundstück miteinzubeziehen ist.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Besondere Rechtsgebiete Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003060136.X01Im RIS seit
11.10.2006