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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §828;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom 24. März 1998, Zl. 97/05/0214, welches bei einem unwidersprochenen Mehrheitsbeschluss nach § 14 Abs. 3 WEG 1975 (jetzt: § 29 Abs. 1 WEG 2002), also im Falle der außerordentlichen Verwaltung, von einer Supplierung der fehlenden Eigentümerzustimmung für ein Bauvorhaben ausging, bei Verfügungen nach § 16 Abs. 2 WEG 2002 die Frage stellt, ob bei einer an sich unzulässigen Beschlussfassung über eine unter § 16 Abs. 2 WEG 2002 zu subsumierende Maßnahme gemäß § 29 WEG 2002 zumindest von einer Heilung dieses Beschlusses nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzlichen Anfechtungsfristen ausgegangen werden kann (in diesem Sinne Vonkilch in seiner Glosse zum Beschluss des OGH vom 25. Jänner 2005, GZ 5 Ob 213/04s, immolex 2005/57). Ausführliche Literatur- und Judikaturdarstellung im vorliegenden Erkenntnis des VwGH.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050196.X05Im RIS seit
25.10.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008