RS Vwgh 2006/9/19 2005/06/0096

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Veröffentlicht am 19.09.2006
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Index

L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;
KanalG Stmk 1988 §6 Abs1;
VVG §2;
VVG §4 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Während es zulässig ist, dass der Titelbescheid dem Verpflichteten mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung der Verpflichtung - im vorliegenden Fall der Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Kanalanlage - lässt, muss ein dazu ergehender Vollstreckungsbescheid konkretisieren, in welcher Weise die Vollstreckung durchzuführen ist (Hinweis E vom 12. November 1985, Zl. 83/05/0019, VwSlg 11936 A/1985, und vom 27. Februar 1996, Zl. 95/05/0138). Andernfalls könnte insbesondere die gebotene Verhältnismäßigkeit des Vollstreckungsaktes gemäß § 2 VVG nicht geprüft werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060096.X03

Im RIS seit

20.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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