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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Während es zulässig ist, dass der Titelbescheid dem Verpflichteten mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung der Verpflichtung - im vorliegenden Fall der Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Kanalanlage - lässt, muss ein dazu ergehender Vollstreckungsbescheid konkretisieren, in welcher Weise die Vollstreckung durchzuführen ist (Hinweis E vom 12. November 1985, Zl. 83/05/0019, VwSlg 11936 A/1985, und vom 27. Februar 1996, Zl. 95/05/0138). Andernfalls könnte insbesondere die gebotene Verhältnismäßigkeit des Vollstreckungsaktes gemäß § 2 VVG nicht geprüft werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060096.X03Im RIS seit
20.10.2006Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012