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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
In Anbetracht des Umstandes, dass der Nachbar mit der Berufung eine erteilte Baubewilligung bekämpfte, schloss sein Antrag, der Berufung stattzugeben und den (tatsächlich schon verfügten) Abbruchauftrag wieder in Kraft zu setzen, einen Antrag auf Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides jedenfalls mit ein, sodass vom Fehlen eines begründeten Berufungsantrages (§ 63 Abs. 3 AVG) keine Rede sein kann.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050267.X05Im RIS seit
25.10.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008