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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs7;Rechtssatz
Das Baubewilligungsverfahren ist ein antragsbedürftiges Verfahren, in welchem es darauf ankommt, welcher Zustand durch die Verwirklichung des vom Bauwerber eingereichten Bauvorhabens herbei geführt werden soll (Projektgenehmigungsverfahren). Der Bauwerber kann seinen Antrag in jeder Lage des Verfahrens zurückziehen und abändern (vgl. hiezu Hauer/Pallitsch, Kärntner Baurecht, 4. Auflage, Anmerkung 2 zu § 9 Krnt BauO 1996, Seite 130).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050147.X01Im RIS seit
25.10.2006Zuletzt aktualisiert am
29.10.2010