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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Auch wenn die Bebauungsdichte in einem Bebauungsplan festgelegt ist, stellt dies keine Bestimmung im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 1 Stmk. BauG dar, mit der ein Immissionsschutz verbunden ist (vgl. E vom 8. Mai 2003, Zl. 2003/06/0051, und die dazu angeführte Vorjudikatur).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060066.X03Im RIS seit
19.10.2006