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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §11;Rechtssatz
Bei der Beurteilung nach § 11 StbG kommt es auf den Stand des Integrationsprozesses im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem über die Verleihung der Staatsbürgerschaft abgesprochen wurde, an (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. August 2005, Zl. 2003/01/0152, und die darin angegebene Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003010518.X03Im RIS seit
27.11.2006Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013