RS Vwgh 2006/9/20 2005/08/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2006
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/08/0216 E 27. Juli 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Verfügbarkeit reicht es nicht aus, die Arbeitswilligkeit dadurch zu bekunden, dass die Bereitschaft erklärt wird, jede vom AMS vermittelte Beschäftigung anzunehmen, sofern aufgrund konkreter Umstände aller Grund zur Annahme besteht, dass im Hinblick auf die anzunehmende zeitliche Beanspruchung des Arbeitslosen nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern (zB) die Gründung und Betreibung eines eigenen Unternehmens das von ihm verfolgte Ziel ist (Hinweis E 31. Mai 2000, 97/08/0519).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080093.X01

Im RIS seit

30.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten