RS Vwgh 2006/9/20 2005/08/0093

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Die zeitliche Belastung des Arbeitslosen im Ausmaß von 38,5 Wochenstunden für die Gründung eines Unternehmens rechtfertigt die Annahme, der Arbeitslose sei wegen dieser Tätigkeit an der anderweitigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht interessiert. Die Behörde hat daher das Vorliegen der Verfügbarkeit des Arbeitslosen im Sinne des § 7 Abs. 3 AlVG zutreffend verneint (Hinweis E 31. Mai 2000, 97/08/0519; E 27. Juli 2001, 2000/08/0216; E 23. Februar 2005, 2004/08/0019; E 23. April 2003, 2000/08/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080093.X02

Im RIS seit

30.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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