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24/01 StrafgesetzbuchNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Allenfalls könnte das mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem Widerspruch stehende Eingehen eines Dienstverhältnisses, nicht aber die dem Anspruchslohn auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses entsprechende Beitragsentrichtung als kridaträchtiges Handeln im Sinne des § 159 StGB angesehen werden. Eine Verringerung des kollektivvertraglichen Entgeltanspruchs lässt sich weder aus der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, noch aus der Stellung des Dienstnehmers als (Minderheits-)Gesellschafter und Geschäftsführer ableiten.
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006080203.X01Im RIS seit
01.11.2006