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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/08/0126 E 4. Juli 2007Rechtssatz
Eine tatsächliche Übersiedlung erst während des Berufungsverfahrens in den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hätte keine Änderung der Zuständigkeit der Berufungsbehörde bewirkt; diese würde sich nach wie vor nach dem Sprengel jener regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richten, welche zuständigerweise den erstinstanzlichen Bescheid (hier betreffend Widerruf und Rückforderung von Arbeitslosengeld) erlassen hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 11. April 1984, Zl. 82/11/0358, vom 30. Mai 1995, Zl. 95/18/0120, und vom 26. Juni 2001, Zl. 2000/04/0202).
Schlagworte
Änderung der ZuständigkeitInstanzenzugörtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006080125.X04Im RIS seit
31.10.2006Zuletzt aktualisiert am
04.12.2012