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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Wohnsitzbegründung eines Fremden bedarf gegebenenfalls zwar einer besonderen Bewilligung, das bedeutet jedoch nicht, dass die Begründung des Hauptwohnsitzes bzw. seine Beibehaltung allein bei einem rechtmäßigen Aufenthalt möglich ist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 7. Juni 2000, Zl. 98/01/0081 und vom 10. April 2003, Zl. 2002/18/0292).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003010518.X01Im RIS seit
27.11.2006Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013