RS Vwgh 2006/9/20 2003/01/0518

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Wohnsitzbegründung eines Fremden bedarf gegebenenfalls zwar einer besonderen Bewilligung, das bedeutet jedoch nicht, dass die Begründung des Hauptwohnsitzes bzw. seine Beibehaltung allein bei einem rechtmäßigen Aufenthalt möglich ist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 7. Juni 2000, Zl. 98/01/0081 und vom 10. April 2003, Zl. 2002/18/0292).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003010518.X01

Im RIS seit

27.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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