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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs2;Rechtssatz
Das Instrument der Amtsbeschwerde nach § 91 SPG soll tendenziell der Wahrnehmung spezifischer Rechtswidrigkeiten im Bereich der Sicherheitsverwaltung dienen. Die hier in Rede stehende Unzuständigkeit der belangten Behörde infolge Ablaufs der ihr zur Nachholung des versäumten Bescheides zur Verfügung stehenden (verlängerten) Frist nach § 36 Abs. 2 VwGG ist keine solche Rechtswidrigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003010502.X02Im RIS seit
19.10.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008