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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/15/0155 E 18. Dezember 2001 RS 2 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die absolute Zahl an An- bzw Verkaufsvorgängen, sondern das sich im Einzelfall bietende Gesamtbild der Verhältnisse (Hinweis E 26. Juli 2000, 95/14/0161).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150118.X04Im RIS seit
02.11.2006