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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litb;Rechtssatz
Von den unter § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 fallenden Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sind u.a. Kleinbusse zu unterscheiden. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 25. Februar 2003, 99/14/0336, zu Recht erkannt hat, erfüllen Fahrzeuge mit einer deutlich abgesetzten Motorhaube das Kriterium des "kastenförmigen Äußeren" nicht. Fahrzeuge, die schon äußerlich den üblichen Typen von Geländefahrzeugen entsprechen, können nicht als Kleinbusse eingestuft werden. (Hier: Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Ssang Yong Rexton, weist kein kastenwagenförmiges Äußeres auf. Bei Fehlen eines kastenwagenförmigen Äußeren sind die Voraussetzungen eines Kleinbusses im Sinn des § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2003 nicht erfüllt.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150185.X01Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017