RS Vwgh 2006/9/21 2006/15/0185

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Veröffentlicht am 21.09.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litb;
UStG 1994 Kleinlastkraftwagen Kleinbusse 2002/II/193 §5;

Rechtssatz

Von den unter § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 fallenden Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sind u.a. Kleinbusse zu unterscheiden. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 25. Februar 2003, 99/14/0336, zu Recht erkannt hat, erfüllen Fahrzeuge mit einer deutlich abgesetzten Motorhaube das Kriterium des "kastenförmigen Äußeren" nicht. Fahrzeuge, die schon äußerlich den üblichen Typen von Geländefahrzeugen entsprechen, können nicht als Kleinbusse eingestuft werden. (Hier: Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Ssang Yong Rexton, weist kein kastenwagenförmiges Äußeres auf. Bei Fehlen eines kastenwagenförmigen Äußeren sind die Voraussetzungen eines Kleinbusses im Sinn des § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2003 nicht erfüllt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150185.X01

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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