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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/13/0065 E 26. Februar 2003 RS 2Stammrechtssatz
Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstücksgeschäfte dann einen gewerblichen Grundstückshandel begründen (Hinweis E 31. Mai 1983, 82/14/0188).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150118.X02Im RIS seit
02.11.2006