RS Vwgh 2006/9/21 2006/15/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
EStG 1988 §23 Z1;

Rechtssatz

Nach der Judikatur sind Notverkäufe (landwirtschaftlicher) Grundstücke nur in jenen Grenzfällen ein Indiz gegen die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, in denen sie sich als sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der Landwirtschaft darstellen. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn ein beträchtlicher Teil der landwirtschaftlichen Flächen oder gar die gesamte Landwirtschaft parzellenweise abverkauft wird (vgl. hiezu das Erkenntnis vom 25. Februar 1997, 95/14/0115). Um derartige Notverkäufe handelt es sich im vorliegenden Fall nicht, weil der Abgabepflichtige keine Landwirtschaft betreibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150118.X07

Im RIS seit

02.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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